Rechtsprechung
LAG Hamm, 26.10.2005 - 18 Sa 553/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Dienstwagen, Kosten der Sonderausstattung, Beginn der Wirkung einer vertraglich vereinbarten Verfallklausel
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 133, 157 BGB
Dienstwagen, Kosten der Sonderausstattung, Beginn der Wirkung einer vertraglich vereinbarten Verfallklausel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung von Vergütungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Dienstwagen bei partieller finanzieller Beteiligung der Arbeitnehmer für Sonderausstattungen; Erstmalige Anwendung einer tariflichen Ausschlussklausel auf ein Arbeitsverhältnis und die sich daraus ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 157 § 611 Abs. 1
Umfang arbeitsvertraglicher Verfallklausel - Geltung auch für vorzeitig begründete Ansprüche bei Neuordnung der Arbeitsverhältnisse - verfallener Anspruch auf Kostenerstattung für Sonderausrüstung eines Dienstwagens - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 28.01.2005 - 2 Ca 1832/04
- LAG Hamm, 26.10.2005 - 18 Sa 553/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03
Zuwendung - Vertragsauslegung
Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2005 - 18 Sa 553/05
Dabei sind die den Parteien erkennbaren Begleitumstände, die für den Erklärungsinhalt von Bedeutung sein können, zu berücksichtigen, wie die Entstehungsgeschichte, das Verhalten der Parteien vor und nach Vertragsschluss, der Zweck der Abmachung und die gegebene Interessenlage (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 24.09.2003 - 10 AZR 34/03 - NZA 2004, 149). - BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90
Teilzeitbeschäftigte Lehrer; Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2005 - 18 Sa 553/05
1. Das Berufungsgericht verkennt nicht, dass, wenn eine tarifliche Ausschlussklausel erstmals auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommt, die bis zum Zeitpunkt der Tarifgeltung entstandenen Ansprüche jedenfalls dann nicht erfasst werden, wenn die Klausel keine Regelung über die Rückwirkung enthält (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 26.09.1990 - 5 AZR 218/90 - NZA 1991, 246; BAG, Urteil vom 27.11.1958 - 2 AZR 9/58 - AP Nr. 69 zu § 1 TVG Auslegung). - BAG, 27.11.1958 - 2 AZR 9/58
Verfallklausel - Tarifvertrag - Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze - Wille …
Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2005 - 18 Sa 553/05
1. Das Berufungsgericht verkennt nicht, dass, wenn eine tarifliche Ausschlussklausel erstmals auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommt, die bis zum Zeitpunkt der Tarifgeltung entstandenen Ansprüche jedenfalls dann nicht erfasst werden, wenn die Klausel keine Regelung über die Rückwirkung enthält (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 26.09.1990 - 5 AZR 218/90 - NZA 1991, 246; BAG, Urteil vom 27.11.1958 - 2 AZR 9/58 - AP Nr. 69 zu § 1 TVG Auslegung).